Straßenverkehrs-Ordnung
Einleitung
Die Straßenverkehrsordnung regelt die Teilnahme am Straßenverkehr und dient der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden, Verkehrsflüsse zu optimieren und ein rücksichtsvolles Miteinander zu gewährleisten. Verstöße gegen die StVO werden entsprechend der Schwere des Vergehens geahndet.
Allgemeiner Teil
- Grundregeln
- Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
- Anwendungsbereich
- Diese Verordnung gilt für alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die dem allgemeinen Verkehr gewidmet sind.
- Straftzweck
- Die StVO soll dazu beitragen, Ordnung und Sicherheit im Verkehr zu gewährleisten und Gefahren vorzubeugen.
Besonderer Teil
- Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung
- Straßenbenutzung durch Fahrzeuge: Fahrzeuge dürfen nur auf den für sie vorgesehenen Straßen fahren; das Befahren von Gehwegen ist untersagt.
- Abstand: Verkehrsteilnehmer müssen ausreichenden Abstand zu vorausfahrenden Fahrzeugen einhalten, um Auffahrunfälle zu vermeiden.
- Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren: Beim Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren ist auf andere Verkehrsteilnehmer besonders Rücksicht zu nehmen.
- Geschwindigkeitsüberschreitung:
- Bis 20 mp/h
- 21-40 mp/h
- Über 40 mp/h
- Highways / Freeways: Langsames Fahren auf Highways oder Freeways, das den Verkehrsfluss behindert, ist unzulässig.
- Missachtung von Verkehrszeichen: Alle Verkehrsteilnehmer müssen die Bedeutung und Anweisungen von Verkehrszeichen beachten.
- Überholen: Gefährliches oder unerlaubtes Überholen ist verboten.
- Vorfahrt: Verkehrsteilnehmer haben die Vorfahrt anderer zu beachten.
- Halten und Parken: Das Halten oder Parken in Feuerwehrzufahrten oder anderen verbotenen Bereichen ist unzulässig.
- Warnzeichen: Die Nutzung von Warnzeichen, wie Blinker, ist verpflichtend.
- Sicherheitsgurte, Schutzhelme: Sicherheitsgurte und Schutzhelme sind während der Fahrt zu tragen.
- Garagenausfahrten: Das Blockieren von Garagenausfahrten ist untersagt.
- Haftung des Halters: Der Fahrzeughalter ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeugs.
- Unfall: Die Verursachung eines Unfalls durch Fahrlässigkeit wird schwer geahndet.
- Sonderrechte: Der Missbrauch von Sonderrechten, wie Blaulicht, ist verboten.
- Fahren ohne Fahrerlaubnis: Das Führen eines Fahrzeugs ohne gültige Fahrerlaubnis ist untersagt.
- Fliegen ohne Flugerlaubnis: Das Fliegen eine Luftfahrzeugs ohne gültige Flugerlaubnis ist untersagt.
- Entzug der Fahrerlaubnis: Das Führen eines Fahrzeugs trotz entzogener Fahrerlaubnis wird streng bestraft.
- Entzug der Flugerlaubnis: Das Fliegen eines Luftfahrzeugs trotz entzogener Flugerlaubnis wird streng bestraft.
- Gewerblicher Verkehr: Gewerblicher Verkehr ohne gültige Lizenz ist unzulässig.
Schlussbestimmungen
Diese Straßenverkehrsordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft und ersetzt alle widersprüchlichen Regelungen. Ergänzungen und Änderungen werden durch die zuständigen Stellen vorgenommen.