Strafgesetzbuch
Einleitung
Dieses Gesetzbuch regelt die Grundlagen der Rechtsordnung in Bezug auf Straftaten innerhalb des Hoheitsgebiet von San Andreas. Ziel ist es, den sozialen Frieden zu wahren, die Sicherheit der Bürger zu garantieren und eine klare sowie faire Bestrafung von Vergehen und Verbrechen sicherzustellen.
Das Gesetzbuch unterscheidet zwischen Vergehen und Verbrechen, wobei Letztere eine höhere kriminelle Energie oder schwerwiegendere Folgen beinhalten. Die angegebenen Strafen umfassen Geldbußen und Haftzeiten. Sie können durch Gerichte oder zuständige Behörden angepasst werden, um den individuellen Umständen des Falls Rechnung zu tragen.
Allgemeiner Teil
- Anwendungsbereich
- Dieses Gesetzbuch findet Anwendung auf alle Straftaten.
- Strafzweck
- Die Bestrafung dient der Prävention, Wiedergutmachung und dem Schutz der Allgemeinheit. Sie soll die Einsichtsfähigkeit der Täter fördern und Wiederholungsgefahr mindern.
- Strafmaß
- Die Höhe der Geldbußen und Dauer der Haftstrafen orientieren sich an der Schwere der Tat und den Folgen für Opfer sowie Gesellschaft.
- Eine Strafmilderung oder -verschärfung ist möglich, wenn besondere Umstände vorliegen.
- Rechtsmittel
- Gegen jede Entscheidung kann innerhalb von 14 Tagen Berufung eingelegt werden.
- Die Berufung ist an die zuständigen Gerichte zu richten.
Besonderer Teil
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung und Sicherheit
- Hausfriedensbruch: Das unbefugte Eindringen oder Verweilen in räumlich abgegrenzten Bereichen, die anderen gehören, ohne Zustimmung des Berechtigten.
- Landfriedensbruch: Die Teilnahme an Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder Sachen im Rahmen eines aufrührerischen Zusammenkommens.
- Vermummung in der Öffentlichkeit: Das Verdecken des Gesichts, um die Identität zu verschleiern, insbesondere bei Demonstrationen.
- Sicherheitsbereiche: Der unbefugte Zutritt oder Verbleib in speziell geschützten Zonen, z. B. militärischen oder behördlichen Bereichen.
- Straftaten gegen die Person (Teil 1)
- Beleidigung: Die Kundgabe von Missachtung oder Nichtachtung einer Person.
- Üble Nachrede: Die Verbreitung von Tatsachen über eine Person, die nicht bewiesen sind.
- Straftaten gegen das Eigentum
- Sachbeschädigung: Die vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung fremder Sachen.
- Diebstahl: Die rechtswidrige Wegnahme einer fremden beweglichen Sache, um sie sich oder einem Dritten zuzueignen.
- Diebstahl mit Waffen, Bandendiebstahl, Wohnungseinbruchsdiebstahl: Die erschwerende Form des Diebstahls unter Einsatz von Waffen, in einer Bande oder durch Einbruch in Wohnungen.
- Diebstahl geringwertiger Sachen: Der Diebstahl von Gegenständen mit geringem materiellen Wert.
- Raub: Die Wegnahme einer fremden Sache unter Anwendung von Gewalt oder Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben.
- Schwerer Raub: Der Raub unter erschwerenden Umständen, z. B. mit Waffeneinsatz oder bei erheblichen Folgen für das Opfer.
- Straftaten gegen die Person (Teil 2)
- Körperverletzung: Die vorsätzliche Schädigung der körperlichen Unversehrtheit oder Gesundheit einer anderen Person.
- Gefährliche Körperverletzung: Eine Körperverletzung unter Einsatz von Waffen, Gift oder anderen gefährlichen Mitteln.
- Schwere Körperverletzung: Eine Verletzung mit dauerhaften gesundheitlichen Schäden oder erheblicher Beeinträchtigung.
- Körperverletzung mit Todesfolge: Die Verursachung des Todes einer Person durch eine Körperverletzung.
- Mord: Die vorsätzliche Tötung aus niederen Beweggründen, Heimtücke oder zur Ermöglichung weiterer Straftaten.
- Totschlag: Die vorsätzliche Tötung ohne besondere Erschwernisgründe.
- Straftaten gegen die Freiheit
- Freiheitsberaubung: Das Einsperren oder auf andere Weise der Freiheit berauben einer Person
- Geiselnahme: Das Festhalten einer Person zur Erzwingung von Forderungen.
- Erpresserischer Menschenraub: Die Verschleppung einer Person mit dem Ziel, durch Erpressung Vermögensvorteile zu erlangen.
- Straftaten gegen die öffentliche Verwaltung
- Amtsanmaßung: Das Vortäuschen einer Behördenfunktion oder eines Amtes ohne rechtliche Grundlage.
- Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Das aktive Verhindern oder Erschweren behördlicher Maßnahmen.
- Tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte: Gewaltanwendung gegen Amtsträger während ihrer Diensthandlung
- Straftaten gegen die Allgemeinheit
- Brandstiftung: Das vorsätzliche Inbrandsetzen von Gebäuden, Fahrzeugen oder anderen Gegenständen.
- Herbeiführen einer Explosion: Die absichtliche Verursachung einer Explosion, die Menschen oder Sachen gefährdet.
- Öffentliche Aufforderung zu Straftaten: Die ausdrückliche Werbung oder Aufforderung, Straftaten zu begehen.
- Sonstige Straftaten
- Besitz, Handel und Herstellung von Betäubungsmitteln: Jegliche unerlaubte Aktivität im Zusammenhang mit Drogen.
- Moonshine: Die illegale Herstellung von Alkohol ohne Lizenz.
- Illegales Tuning: Technische Veränderungen an Fahrzeugen ohne behördliche Genehmigung.
Schlussbestimmungen
Dieses Gesetzbuch tritt mit seiner Veröffentlichung in Kraft. Es ersetzt vorherige Regelungen in den aufgeführten Bereichen, sofern diese widersprüchlich sind. Weitere Ergänzungen und Änderungen können durch die zuständigen legislativen Instanzen vorgenommen werden.